Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kriemhild Morgenroth Saddlery GmbH, Stand November 2021

  1. Grundlagen des Auftrages:

    1.1 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. 1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. 1.3 Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

  2. Vertragsabschluß:

    2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. 2.2 Bei sich widersprechenden Inhalten zwischen den Bestellungen des Vertragspartners und unseren Auftragsbestätigungen gelten jedenfalls die Auftragsbestätigungen. 2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Bestellers (Käufers) sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben. 2.4 Als Auftragsbestätigung gilt auch unser Lieferschein bzw. unsere Warenrechnung.

  3. Muster und Unterlagen:

    3.1 Die in unseren Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Abbildungen, Preislisten, Angeboten etc. enthaltenen Angaben über Maße, Gewicht, Farben, Leistung und dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf diese Bezug genommen ist. 3.2 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.

  4. Versand und Verpackung:

    4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk oder ab Lager. Mit der Übergabe an den Transportführer gehen jegliche Art von Gefahr auf den Besteller über. Bei Anlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware auf dem Gelände des Empfängers oder einer sonstigen vereinbarten Anlieferungsstelle auf dem Wagen zur Verfügung steht. Es ist alleinige Aufgabe und Verpflichtung des Bestellers, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen, erforderliche Arbeitskräfte beim Abladen zu stellen und Abstellflächen vorzubereiten und verfügbar zu machen. 4.2 Wird auf Wunsch des Bestellers eine Versicherung abgeschlossen, so handeln wir nur als Vermittler unter Ausschluß jeder Verantwortung.

  5. Lieferfrist:

    5.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: 5.2 Datum der Auftragsbestätigung 5.3 Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen; 5.3 Datum, an dem wir eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten haben und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv zu unseren Gunsten eröffnet worden ist. 5.4 Fixgeschäfte sind generell ausgeschlossen! 5.5 Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. 5.6 Unsere Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögert sich die Lieferung durch einen auf unserer Seite eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Pkt.7 darstellt, so wird die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängert und der Besteller hat uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. 5.7 Wird eine Nachfrist infolge eines uns anzulastenden groben Verschuldens nicht eingehalten, kann sich der Besteller durch eine binnen 8 Tagen bei uns eingehende schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren lossagen. Der Besteller hat in diesem Fall das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren geleisteten Zahlungen und, insoweit der Lieferverzug durch unser grobes Verschulden verursacht wurde, auf Ersatz seiner gerechtfertigten Aufwendungen, die er bis zur Auflösung des Vertrages und für dessen Durchführung machen mußte. Im beidseitigen Einvernehmen kann ein teilweiser Rücktritt vereinbart werden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  6. Preise:

    6.1 Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Werk oder unserem Lager ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten. 6.2 Bei unserer Preiskalkulation setzen wir voraus, dass die Positionen und Mengen unseres Angebotes unverändert bleiben. 6.3 Soll die Lieferung oder Leistung drei Monate nach Vertragsabschluß oder später erfolgen, so gehen zwischenzeitige Veränderungen der Kosten, insbesondere von Lohn- und Materialkosten, sowie Wechselkursschwankungen zu Ihren Gunsten bzw. Lasten.

  7. Entlastungsgründe:

    7.1 Folgende Umstände gelten als Entlastungsgründe, falls sie nach Abschluß des Vertrages eintreten und seiner Erfüllung im Wege stehen: Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie zum Beispiel Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauches sowie technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns oder für unsere Zulieferer unmöglich, unzumutbar machen oder zu Mängeln führen, die die Gebrauchsfähigkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen. 7.2 Lieferschwierigkeiten, Programm- und/oder Modelländerungen bei unseres Vorlieferanten 7.3 Die Folgen dieser Umstände hinsichtlich der Vertragsverpflichtungen sind in den Punkten 5 und 8 bestimmt.

  8. Zahlung:

    8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Terminüberschreitung werden Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Kosten eines Kontokorrentkredites verrechnet. 8.2 Bestehen Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen, so werden diese in der Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen bereits fälligen Forderungen beglichen werden. 8.3 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder erheblichen Zahlungszielüberschreitungen für vorhergehende Lieferungen und Leistungen des Bestellers 8.4 Ist der Besteller mit einer vereinbarten Leistung oder Zahlung im Verzug, so können wir auf Erfüllung des Vertrages bestehen und entweder 8.4.1 die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, 8.4.2 eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen oder 8.4.3 den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen und sofern auf Seiten des Bestellers kein Entlastungsgrund im Sinne des Pkt.7) vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank verrechnen. 8.5 Hat der Besteller trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistungen nicht erbracht, so können wir durch schriftliche Mitteilung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Besteller hat über unsere Aufforderung bereits gelieferte Waren an uns zurückzustellen und Ersatz für eine eventuell eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten, sowie uns alle Aufwendungen zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mußten. 8.6 Dem Besteller ist nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, gegen unsere Forderungen aufzurechnen. 8.7 Noch nicht abgeschlossene Reklamationsvorgänge sind kein Grund für einen Zahlungsaufschub.

  9. Eigentumsvorbehalt:

    9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten oder von uns hergestellten Sachen bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers vor. Der Besteller hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme seitens Dritter ist der Besteller verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. 9.2 Der Besteller ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, es sei denn, sie geschieht gegen sofortige Bezahlung bei Übergabe; in diesem Fall erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf den für die Vorbehaltsware erzielten Erlös. 9.3 Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen samt den hiefür eingeräumten Sicherheiten ab und nehmen wir die Abtretung an, trägt der Besteller die hieraus anfallenden Gebühren. 9.4 Wir verpflichten uns, die uns abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat auf unser Verlangen seine Schuldner von der erfolgten Forderungsabtretung nachweisbar zu verständigen und alle für die Einbringlichmachung seiner Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns die darauf bezughabenden Unterlagen zu übermitteln. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware oder deren Auslieferung wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird diese Ware mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der übrigen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist dies als Hauptsache anzusehen, so besteht Einigkeit darüber, daß der Besteller uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt;

  10. Gewährleistung, Haftung:

    10.10 Wir sind verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit bzw. die fachgerechte Ausführung unserer Lieferung und Leistung beeinträchtigt, zu beheben. 10.11 Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung und Leistung gerügt werden. 10.12 Der Besteller kann sich auf diese Vertragsbestimmung überdies nur berufen, wenn er uns unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekannt gibt. Wir verpflichten uns, die uns bekannt gegebenen Mängel, sofern wir sie zu vertreten haben, binnen angemessener Frist zu beheben und nach unserer Wahl 10.12.1 uns entweder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zur Verbesserung senden zu lassen oder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu ersetzen. 10.12.2 Das Wahlrecht der Vertragspartner ist in diesem Fall ausgeschlossen. 10.13 Reitsättel, die massgefertigt sind und bei Auslieferung den individuellen Vorgaben angepasst werden, sind durch Abnahme der Ware als mangelfrei bestätigt. 10.14 Alle weiteren Anpassarbeiten nach Auslieferung sind kostenpflichtig. 10.15 Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Gebrauchsanleitungen, Pflegeanleitungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Unsere Gewährleistungspflicht gilt insbesondere auch dann nicht, wenn die Mängel beruhen auf: 10.15.1 Nichtbeachtung der Richtlinie für Anpass- und Einstellarbeiten an Morgenroth-Sättel 10.15.2 mangelhafter Pflege 10.15.3 nicht ordnungsgemäßer Lagerung und Gebrauch. 10.16 Verschleiß oder Abnutzung durch Gebrauch stellen keinen Mangel dar. 10.17 Für Ware, die wir von Zulieferern bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen den Zulieferer zustehenden Gewährleistungsansprüche. Falls wir eine Ware auf Grund von Bestellangaben des Bestellers anfertigen, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Angaben, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Anweisungen des Bestellers erfolgte. 10.18 Für Personenschäden, die ein Verbraucher erleidet, haftet der Verkäufer gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (BGBI1988/89). Für Sachschäden, die ein Unternehmen erleidet, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, daß die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen ist. 10.19 Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (BGBI1988/89) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Bearbeitungskosten, Betriebsstörungen, Produktionsausfall und Konventionalstrafen. 10.20 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig und wirksam. 11 Erfüllungs- und Gerichtsort: 11.1 Als Erfüllungsort für Zahlungen gilt A-6342 Niederndorf, Österreich. Für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit der für A-6342 Niederndorf, Österreich sachlich und örtlich zuständigen österreichischen Gerichte. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Kriemhild Morgenroth Saddlery GmbH Dorf 49, A-6342 Niederndorf, Österreich E-Mail: info@kriemhild-morgenroth.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten und Risiken der Rücksendung der Waren. Wir empfehlen eine ausreichende Versicherung der Rücksendung. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Kriemhild Morgenroth Saddlery Dorf 49, 6342 Niederndorf Österreich E-Mail: info@kriemhild-morgenroth.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir() den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung () Bestellt am () /erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

(*) Unzutreffendes streichen